SG Gießen: Arbeitsunfall auch bei Verletzung beim Grillfest
Sturzverletzungen bei einem Grillfest können ein Arbeitsunfall sein, wenn der Betriebsrat in Absprache mit dem Arbeitgeber zum Fest geladen hatte. So entschied jetzt das Sozialgericht Gießen (Az.: S 3 U 1215/03) wie aus einer Presseerklärung hervorgeht.
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Veröffentlicht am: 19. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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