Vermeintlich abgelaufene Geschenkgutscheine können noch gültig sein
darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Denn am 05. April 2007 (AZ: 12 O 22084/06) entschied das Landgericht München I, dass eine Geschäftsbedingung, nach der ein Gutschein bereits nach einem Jahr verfällt, unwirksam ist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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Veröffentlicht am: 14. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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