Wenn der Vermieter den Restmüll kontrolliert,
ist das zulässig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden – Württemberg (Az. 10 S 1684/06) für den Fall entschieden, dass der Vermieter die von ihm bezahlten Restmüllbehälter auf die korrekte Mülltrennung untersuchen lassen möchte.
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Veröffentlicht am: 14. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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