Besteht ein Auskunftsanspruch gegen den Betriebsveräußerer über erworbene Anwartschaften auf Betriebsrente?
Mit dieser Frage hatte sich der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in zwei Fällen (gerichtliche Aktenzeichen: 3 AZR 357/06 und 3 AZR 834/05) zu befassen und ist in den beiden Urteilen vom 22.05.2007 zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.
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Veröffentlicht am: 23. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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