BAG bestätigt Urteil zur Gleichstellungsklausel
Für Arbeitgeber ist es schwieriger geworden, sich durch Verbandsaustritt einem Tarifvertrag zu entziehen. Die früher als geschickter Schachzug gegen einen hohen Organisationsgrad propagierte Gleichstellungsabrede in vielen Arbeitsverträgen führt – nach mehreren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts – jetzt zu einer dauerhaften Bindung an einen Tarifvertrag – als arbeitsvertragliche Abrede und unabhängig von der Gewerkschaftsmitgliedschaft der Arbeitnehmer. Von …
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Veröffentlicht am: 22. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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