Kündigungsgrund: Strafanzeige
Eine unberechtigte Strafanzeige kann Anlaß für eine fristlose Kündigung sein. Das entschied das LAG Rheinland-Pfalz und kam damit zu einem anderen Ergebnis als die erste Instanz. Der 50-jährige Kläger hatte nach innerbetrieblichen Auseinandersetzungen im Polizeidienst gegen Vorgesetzte Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht und Strafanzeige
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Veröffentlicht am: 3. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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