Ohrfeige für den Chef? Kündigung!
Wer seinem Chef „eine knallt“, muss mit der Kündigung rechnen. Auch ohne vorherige Abmahnung, wie das Arbeitsgericht Frankfurt in einem heute bekanntgemachten Urteil bestätigte. Dem hitzigen Lagerverwalter, der sich mit seinem Chef gestritten hatte, half auch
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Veröffentlicht am: 8. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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