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Ohrfeige für den Chef? Kündigung!

Wer seinem Chef „eine knallt“, muss mit der Kündigung rechnen. Auch ohne vorherige Abmahnung, wie das Arbeitsgericht Frankfurt in einem heute bekanntgemachten Urteil bestätigte. Dem hitzigen Lagerverwalter, der sich mit seinem Chef gestritten hatte, half auch

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Veröffentlicht am: 8. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigung: Mittagspause nicht aufgeschrieben

Einem Computerfachmann wurde von seinem Arbeitgeber, einer Blindenstiftung, vorgeworfen, über mehrere Jahre hinweg die tägliche 30-minütige Mittagspause  in seinen Arbeitszeitnachweisen unterschlagen zu haben. Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt (Aktenzeichen 118 Ca 4815/07) erklärte der Mitarbeiter, er habe  durchgearbeitet und

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Veröffentlicht am: 27. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsgrund Beleidigung

Darf man oder darf man nicht? Natürlich darf man nicht, Beleidigungen und Verleumdungen sind schliesslich sogar strafbar. Die einzige wirklich spannende Frage im Kündigungsrecht dabei ist, ob man unter allen Umständen wegen einer herausgerutschten Beleidigung mit der Kündigung rechnen muss oder ob im Einzelfall auch eine Abmahnung den Betriebsfrieden wiederherstellen kann. Es spielt nur eine …

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Veröffentlicht am: 27. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit

Genauer oder besser richtiger: in der kündigungsschutzfreien Wartezeit nach § 1 KSchG. Das entschied das Landesarbeitsgericht in Thüringen, weil es die Kündigung eine Sanktion für die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters ansah und gab dessen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe statt. „Im Falle ihrer Herausnahme aus dem gesetzlichen Kündigungsschutz sind Arbeitnehmer nicht völlig schutzlos gestellt. Wo 1 …

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Veröffentlicht am: 26. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigung im Urlaub

Gerade frisch erholt aus dem vierwöchigen Urlaub zurück, nach dem Garten geguckt und den Briefkasten geleert. Ein Schreiben vom Chef. Eine Gehaltserhöhung? Dann der erste Schock. Die Kündigung. „Wir stellen Sie ausserdem mit sofortiger Wirkung frei.“ Erst mal einen Schluck von dem mitgebrachten spanischen Brandy genommen. Ein als Ratgeber vielgefragter Freund beruhigt: Im Urlaub könne …

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Veröffentlicht am: 26. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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