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Kündigung per SMS unwirksam

das entschied nach dem Oberlandesgericht in Wien nun auch für das deutsche Arbeitsrecht das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 17.08.2007 – Aktenzeichen 10 Sa 512/07) und bestätigte damit unsere Rechtsauffassung, eine Kündigung per SMS wahre nicht die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform. Das Landesarbeitsgericht sah in einem hitzigen SMS Austausch zwischen einem verärgerten Auslieferungsfahrer und seinem Chef, in …

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Veröffentlicht am: 26. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Freistellung / Suspendierung und Sozialversicherungspflicht

Entwarnung ? nach der einhellig kritisierten Ansicht der Sozialversicherungsträger, eine unwiderufliche einvernehmliche Freistellung führe zum Verlust der Sozialversicherungspflichtigkeit, weil kein Beschäftigungsverhältnis mehr vorläge (JuracityBlog berichtete). Irritierend ist diese Haltung schon deswegen, weil diese Ansicht aus der beitragsrechtlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hergeleitet wurde und im Ergebnis dazu führt, dass den Sozialversicherungsträgern Beitragseinnahmen entgehen. Diese müssten also …

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Veröffentlicht am: 24. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigung – was tun? aus psychologischer Sicht

Tipps für den Fall einer Kündigung oder gar bevorstehenden Kündigung gibt ein Beitrag im Berliner Tagesspiegel mit dem Titel „Nach der Kündigung – neu orientieren“. Nicht im Bett verkrümeln, sondern

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Veröffentlicht am: 24. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigung – was tun? Ruhe bewahren, Checkliste beachten

Viele Arbeitnehmer empfinden Ohnmacht, wenn sie eine Kündigung erhalten. Manchmal liegt es daran, dass man nicht zum auf Rosen gebetteten Teil der Bevölkerung gehört. Keine Rechtschutzversicherung, keine Gewerkschaft, kein Geld. Nach Erhalt derKündigung des Arbeitsvertrages sollte ein gekündigter Arbeitnehmer folgendes prüfen und beachten: 1. Wenn Klage angedacht ist: Ablauf der Klagefrist (§ 4 KSchG drei …

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Veröffentlicht am: 22. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Keine Kündigung bei Kindesbetreuung

Eine Kündigung wegen Selbstbeurlaubung bzw. Arbeitsverweigerung ist unwirksam, wenn das Fernbleiben auf eine notwendige Kindesbetreuung zurückzuführen ist. Ein Arbeitgeber hatte einen Familienvater gekündigt, weil dieser während der stationären Betreuung seiner hochschwangeren Frauen auf seine beiden Kinder aufpasste, anstatt zu arbeiten. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied nunmehr familienfreundlich, kippte die Kündigung und begründete dies wie folgt:

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Veröffentlicht am: 21. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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