BAG erlaubt Kündigung wg. schlechter Sprachkenntnisse
Die Klagewelle bringt einen Aufreger nach dem anderen. Das Bundesarbeitsgericht urteilte nun, dass einem spanischstämmigen Produktionshelfer auch nach mehr als 30 (!) Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt werden könne, wenn er keine ausreichenden Deutschkenntnisse habe, um neu eingeführte Arbeitsanweisungen lesen zu können. Das Unternehmen hatte dem Mitarbeiter allerdings während der Arbeitszeit und auf Kosten des Unternehmens Deutschkurse …
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Veröffentlicht am: 29. Januar, 2010 von RA Michael W. Felser
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