Verwaltungsgericht Arnsberg: Besoldung der Landesbeamten in NRW verfassungswidrig – Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
Das VG Arnsberg (Az.: 2 K 3224/04 u.a.) vertritt die Auffassung, dass die Besoldung der Beamten in NRW bereits seit 2003 nicht mehr der Verfassung entspricht. Denn die Alimentation der Beamten sei in unzulässiger Weise von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt worden. Vorliegend ging es um vier Klagen gegen das 2003 abgeschaffte
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Veröffentlicht am: 18. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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