Beamtenrecht: Kosten für Schulbuch Zug um Zug gegen Eigentum
Man weiß nicht was peinlicher ist: Der Umstand, daß ein Lehrer überhaupt für ein auf der Schulbuchliste vorgeschriebenes Buch in Vorleistung treten muß, oder die Tatsache, daß bezüglich der Erstattung dann erst noch ein Verwaltungsgericht bemüht werden muß. Das VG Koblenz hat in seinem Urteil vom 18. September 2007 – 6 K 842/07.KO – die …
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Veröffentlicht am: 19. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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