OVG Lüneburg: Auffangstreitwert bei reiner Dienstpostenkonkurrenz
Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschluß vom 16.07.2007 – 5 ME 143/07 – seine bisherige Festsetzung zur Streitwertfestsetzung in beamtenrechtlichen Verfahren, in den es um die schlichte Besetzung eines Dienstpostens – also nicht um die Besetzung eines Beförderugsdienstpostens geht – bestätigt. Während in Beförderungstreitigkeiten jedenfalls in Hauptsacheverfahren der Streitwert, sofern die Neubescheidung eines Beförderungsbegehrens …
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Veröffentlicht am: 2. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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