NDiszG: Anwaltszwang im Beschwerdeverfahren
Das OVG Lüneburg weist in seinem Beschluss vom 11.06.2007 – 19 ZD 6/07 – darauf hin, daß eine Beschwerde gegen die Entfernung aus dem Dienst nach dem niedersächsischen Disziplinargesetz dem Vertretungszwang unterliegt.
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 26. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




