Wenn die Achillessehne reißt… – VG Braunschweig zur Anerkennung eines Dienstunfalls
Das VG Braunschweig distanziert sich in seinem Urteil vom 01.02.2007 – 7 A 33/06 – deutlich von der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, welcher im Falle einer Verletzung eines Beamten beim die Teilnahme am Dienstsport grundsätzlich als wesentliche Ursache im dienstunfallrechtlichen Sinne bewertet, solange keine anderweitigen Erkenntnisse über eine mögliche Vorschädigung oder eine alternative Ursache vorliegen.
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Veröffentlicht am: 21. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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