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Folgen einer Nebentätigkeit von Professor ohne Genehmigung

Hochschullehrer, insbesondere Uni-Professoren, gehen gerne Nebentätigkeiten nach, nicht zuletzt auch um den praktischen Bezug in Forschung und Lehre nicht zu verlieren. Eine aktuelle Querschnittsprüfung des Landesrechnungshof in NRW hat nun ergeben, dass ca 1/3 der Professoren einer Nebentätigkeit nachgeht, viele indes ohne die erforderliche Genehmigung. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung in NRW hat …

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Veröffentlicht am: 4. Mai, 2010 von RA Michael W. Felser
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Beamtenbesoldung NRW

Die für die Beamtenbesoldung maßgeblichen Besoldungstabellen für NRW werden regelmäßig auf den Seiten des LBV NRW veröffentlicht und aktualisiert (zuletzt Stand Besoldung ab 1. März 2010). Dort finden Beamte auch

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Veröffentlicht am: 3. April, 2010 von RA Michael W. Felser
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BVerwG: Kindesmissbrauch durch Beamte führt zur Entlassung oder Aberkennung des Ruhegehalts

Das Thema Kindesmissbrauch beschäftigt aktuell nicht nur die Medien, sondern auch das Bundesverwaltungsgericht, dass sich mit einem Fall ausserdienstlichen sexuellen Missbrauchs durch einen Staatsdiener zu befassen hatte. In dem Verfahren vor dem Leipziger Gericht ging es um ein Disziplinarklageverfahren gegen einen Berliner Justizvollzugsbeamten im Ruhestand, in dem die Vorinstanzen auf die Höchstmaßnahme, nämlich Aberkennung des …

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Veröffentlicht am: 27. März, 2010 von RA Michael W. Felser
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Beamte & Steuerhinterziehung: Disziplinarverfahren droht, Aberkennung der Pension auch

Die Steuer-CD hat jetzt auch das öffentliche Dienstrecht bzw. Beamtenrecht erreicht: Ein erster Beratungsfall eines Ruhestandsbeamten kann für diesen vermutlich noch glimpflich ausgehen, die Pension scheint gerettet. Bei Steuerhinterziehung von Beamten – auch im Ruhestand – verstehen die Disziplinargerichte allerdings grundsätzlich kein Pardon:

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Veröffentlicht am: 18. März, 2010 von RA Michael W. Felser
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Beamtenstreik: Streikrecht für Lehrer

Dem Internetportal „Der Lehrerfreund“ habe ich heute ein E-Interview zum Thema Streikrecht für Beamte gegeben. Nach herrschender Meinung in Deutschland dürfen Beamte nicht streiken. „Auch eine kurzzeitige Arbeitsniederlegung verletzt die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf.“, so das Bundesverwaltungsgericht. Naja. Zum Glück steht Deutschland mit dieser Haltung im menschenrechtlichen Schmuddeleckchen – gemeinsam mit 5 …

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Veröffentlicht am: 9. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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