Altersgrenze für Lehrer in NRW: Bezirksregierung lehnt Verbeamtung trotz BVerwG-Urteil ab
Das Bundesverwaltungsgericht hat bekanntlich im Februar 2009 entschieden, dass die Altersgrenze nach der Laufbahnverordnung in NRW rechtswidrig ist und die LVO für nichtig erklärt. Die daraufhin zahlreich gestellten Anträge auf Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern, die die Altersgrenze bereits überschritten hatten, lehnt die Bezirksregierung trotzdem in vielen Fällen ab. Begründung:
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Veröffentlicht am: 7. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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