Beamtenrecht: Kein Anspruch auf Anwesenheit Dritter bei amtsärztlicher Begutachtung
Der Dienstherr hat gerade bei mehrmonatiger Erkrankung seiner Beamten ein nachvollziehbares Interesse an der Feststellung, wie sich die weitere gesundheitliche Entwicklung im Hinblick auf die Dienstfähigkeit des Beamten gestaltet. Dieses Interesse beruht natürlich darauf, daß auch der Dienstherr seinen Personaleinsatz planen muß. Letztlich ist es aber auch eine Kostenfrage. Während der „normale“ Arbeitnehmer nur sechs …
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Veröffentlicht am: 15. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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