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Beamtenrecht: Kein Anspruch auf Anwesenheit Dritter bei amtsärztlicher Begutachtung

Der Dienstherr hat gerade bei mehrmonatiger Erkrankung seiner Beamten ein nachvollziehbares Interesse an der Feststellung, wie sich die weitere gesundheitliche Entwicklung im Hinblick auf die Dienstfähigkeit des Beamten gestaltet. Dieses Interesse beruht natürlich darauf, daß auch der Dienstherr seinen Personaleinsatz planen muß. Letztlich ist es aber auch eine Kostenfrage. Während der „normale“ Arbeitnehmer nur sechs …

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Veröffentlicht am: 15. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Entlassung nach Konsum von Cannabis und Kokain

Der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90,145) weitverbreitete Irrglaube, der Besitz oder Genuß von Cannabis in geringen Mengen habe keine rechtlichen Konsequenzen, ist durch eine weitere Entscheidung wieder einmal widerlegt. Während das BVerfGE sich vor allem mit Fragen des BtMG und dem Übermaßverbot beschäftigte, setzt sich das VG Frankfurt/Oder in seinem Urteil vom 26.06.2006 …

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Veröffentlicht am: 2. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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Vivento: Dauerparken von Beamten unzulässig

Viele Beamte der Deutschen Telekom AG bzw. der ehemaligen Deutschen Bundespost sind im Zuge der Privatisierung des Konzerns auf das konzerneigene Unternehmen Vivento übergegangen, das nach Darstellung des Konzerns Dienstleister der Deutschen Telekom Gruppe ist. Vivento bietet insofern Outsourcing, Projektmanagement und auch die Vermittlung von Personal zu Unternehmen und Behörden an. Vermittelt werden sowohl Beamte …

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2006 von RA Michael W. Felser
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OVG NW zur Beamtenhaftung – Zoff der Schwiegereltern kann teuer werden!

Beamte haften im Falle der Verletzung dienstlicher Pflichten für enststandene Schäden nicht nur gegenüber Dritten nach außen, sondern auch im Innenverhältnis gegenüber dem Dienstherrn. Für Bundesbeamte enthält § 78 BBG die entsprechende Grundlage. Nach § 78 I BBG kommt eine Haftung des Beamten aber nur bei Vorsatz oder grober Fahlässigkeit in Betracht. Der Dienstherr kann …

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Veröffentlicht am: 25. Juli, 2006 von RA Michael W. Felser
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Bundesverwaltungsgericht zum Verfahren bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Ein Beamter kann wegen Dienstunfähigkeit bei geschmälerten Bezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Dies sieht bei Bundesbeamten § 42 BBG (Bundesbeamtengesetz) so vor. Hat der Dienstherr Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten, so kann er den Beamten amtsärztlich auf seine Dienstfähigkeit untersuchen lassen, § 42 I Satz 3 BBG. Allerdings kann auch der Beamte …

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Veröffentlicht am: 21. Juli, 2006 von RA Michael W. Felser
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