Eigeninitiative zahlt sich nicht immer aus!
Grundsätzlich kennt das Laufbahnwesen der Beamten und anderer beamtenähnlicher Dienstverhältnisse das Prinzip der Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Laufbahnebenen wie z.B. dem mittleren und gehobenen Dienst. Gewährleistet werden soll so die Möglichkeit des beruflich-dienstlichen Fortkommens und Selbstverwirklichung. Allerdings steht diese Garantie immer auch im Spannungsverhältnis zum Interesse des Dienstherrn nur begrenzt vorhandene Aufstiegskapazitäten gleichförmig zu nutzen. …
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Veröffentlicht am: 6. April, 2006 von RA Michael W. Felser
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