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Eigeninitiative zahlt sich nicht immer aus!

Grundsätzlich kennt das Laufbahnwesen der Beamten und anderer beamtenähnlicher Dienstverhältnisse das Prinzip der Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Laufbahnebenen wie z.B. dem mittleren und gehobenen Dienst. Gewährleistet werden soll so die Möglichkeit des beruflich-dienstlichen Fortkommens und Selbstverwirklichung. Allerdings steht diese Garantie immer auch im Spannungsverhältnis zum Interesse des Dienstherrn nur begrenzt vorhandene Aufstiegskapazitäten gleichförmig zu nutzen. …

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Veröffentlicht am: 6. April, 2006 von RA Michael W. Felser
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Praxisgebühr in Beihilfevorschriften des Bundes rechtmässig

Nach Ansicht des Verwaltungsgericht Neustadt (VG Neustadt, Urteil vom 13.03.2006 – 3 K 954/05.NW) verstösst die gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 BhV (Beihilfevorschriften des Bundes) eingeführte Praxisgebühr auch dann nicht gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Beamte als Folge seiner Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung …

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Veröffentlicht am: 18. März, 2006 von RA Felser
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