Klagefrist bei der Entfristungsklage
Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag hatten es immer schwer. Nach § 17 KSchG muss die Klage gegen die Entfristung (sog. Entfristungsklage) binnen drei Wochen nach dem letzten Arbeitstag erhoben werden. Häufig wurden sie aber von ihrem Arbeitgeber hingehalten mit der Hoffnung auf einen neuen
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Veröffentlicht am: 30. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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