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Klagefrist bei der Entfristungsklage

Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag hatten es immer schwer. Nach § 17 KSchG muss die Klage gegen die Entfristung (sog. Entfristungsklage) binnen drei Wochen nach dem letzten Arbeitstag erhoben werden. Häufig wurden sie aber von ihrem Arbeitgeber hingehalten mit der Hoffnung auf einen neuen

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Veröffentlicht am: 30. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Nach den Leiharbeitern sind die befristeten Arbeitsverträge dran

befürchtet die IG Metall in NRW, wie „Der Westen“ berichtet. Die meisten neuen Kolleginnen und Kollegen (70 %) wurden in den letzten Jahren nur mit befristetem Arbeitsvertrag eingestellt, so der Bezirksleiter Oliver Burkhard. Nachdem die Leiharbeiter bereits aus den Betrieben entlassen sind, werden als nächstes wohl die Arbeitnehmer mit Befristung dran sein. Die meisten werden …

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Veröffentlicht am: 9. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Befristung: Auf den Dienstplan kommt es nicht an..

Ein angestellter LKW – Fahrer hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.09.2007. Mündlich war ihm vom unmittelbaren Vorgesetzten sowie dem Abteilungsleiter mitgeteilt worden, dass sich das Arbeitsverhältnis um sechs Monate verlängern würde; dies sei von der Personalstelle abgesegnet. Zudem war der Kläger bis Weihnachten 2007 in die Dienstpläne aufgenommen worden.

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Veröffentlicht am: 29. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Befristung: Mitarbeiter klagen erfolgreich gegen Minijob-Zentrale

Acht Mitarbeiter der Minijob-Zentrale in Cottbus haben vor dem Arbeitsgericht Cottbus und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erfolgreich gegen

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Veröffentlicht am: 26. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Befristung nach dem Pflegezeitgesetz

Das zum 01.07.2008 in Kraft getretene Pflegezeitgesetz enthält in § 6 Pflegezeitgesetz einen sachlichen Grund für eine Befristung. Die für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung eines Arbeitnehmers nach § 2 Pflegezeitgesetz oder die Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz eingestellte Ersatzkraft wird

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Veröffentlicht am: 25. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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