E-Mail No. 2: Widerspruch Betriebsrat nach § 102 BetrVG unzulässig
wenn er per E-Mail dem Arbeitgeber mitgeteilt wird. Nach § 102 BetrVG kann der Betriebsrat Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung erheben. Das Gesetz fordert in diesem Fall in Absatz 2: “so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen.” Nach § 102 Absatz 3 BetrVG kann der Betriebsrat …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 1. August, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):