Betriebsverfassungsgesetz.de

Arbeitsrechtsschulung

Arbeitsrechtsschulungen gehören zum Recht- und Pflichtenprogramm eines jeden Betriebsrats. Eine Schulung im Arbeitsrecht gehört zum Grundrüstzeug für neugewählte Betriebsratsmitglieder. Ohne Kenntnisse verstehen die Neuen in den Betriebsratssitzungen sonst nur „Bahnhof“, was Abstimmungen zur Farce machen würde und kann zudem den Beschäftigten, die das neue Betriebsratsmitglied gewählt haben, auch nichts richtig erklären. Das Bundesarbeitsgericht

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Veröffentlicht am: 6. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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KEIN Ermittlungsverfahren gegen Konzernbetriebsrat der Telekom

Entgegen dem Eindruck, den Meldungen auf Focus Online erweckten wurde nach Angaben der Bonner Staatsanwaltschaft bis heute kein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden des Konzernbetriebsrats der Telekom AG, Wilhelm Wegener, eingeleitet. Es macht schon einen Unterschied, ob

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Veröffentlicht am: 3. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Bayern führt. Beim Mindestlohn

und Kampf gegen Lohndumping, denn das vom DGB initiierte Volksbegehren für einen Mindestlohn ist auf dem besten Wege, erfolgreich zu werden. Zwar löst der Start des Begehrens die üblichen Reflexe bei den Verbandsvertretern aus, die versuchen, das in der bayerischen Bevölkerung populäre Begehren zum Mindestlohn mit Hilfe der Gerichte noch zu stoppen. Aber selbst die …

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Veröffentlicht am: 2. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Die Sommerhitze, der Dresscode und der Betriebsrat

Nachdem das Thema „Hitzefrei für Arbeitnehmer“ und die Frage, was man anziehen darf – oder trotz der Hitze noch anziehen „muß“ – Stichwort: Dresscode – in Zeiten, deren Temperaturgrade die mit einer „3“ beginnen, medial als einigermassen geklärt betrachtet werden darf, eine andere Frage: Was hat eigentlich der ebenfalls in seinem Büro schwitzende Betriebsrat (oder …

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Veröffentlicht am: 2. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Sprecherausschuß: Vertretung der leitenden Angestellten

Der Sprecherausschuß ist die Vertretung der leitenden Angestellten in deutschen Unternehmen. Für diese gilt nach § 5 Abs. 3 BetrVG das Betriebsverfassungsgesetz nicht. Dort heißt es: „Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte.“ Die Rechtsstellung des Sprecherausschusses der

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Veröffentlicht am: 28. Mai, 2008 von RA Michael W. Felser
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