Arbeitsrechtsschulung
Arbeitsrechtsschulungen gehören zum Recht- und Pflichtenprogramm eines jeden Betriebsrats. Eine Schulung im Arbeitsrecht gehört zum Grundrüstzeug für neugewählte Betriebsratsmitglieder. Ohne Kenntnisse verstehen die Neuen in den Betriebsratssitzungen sonst nur „Bahnhof“, was Abstimmungen zur Farce machen würde und kann zudem den Beschäftigten, die das neue Betriebsratsmitglied gewählt haben, auch nichts richtig erklären. Das Bundesarbeitsgericht
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Veröffentlicht am: 6. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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