Familienrecht

BVerfG: Heimliche Vaterschaftstests dürfen nicht vor Gericht verwertet werden

Das BVerfG (Aktenzeichen 1 BvR 421/05) hat am 13.2.2007 entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest vor Gericht in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren nicht verwendet werden dürfen, da dies dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung widerspricht. Der Gesetzgeber ist durch die Entscheidung des BVerfG nunmehr verpflichtet, bis zum 31.3.2008 neue Regelungen zu schaffen für eine angemessene Verfahrensweise in Vaterschaftssachen, um das …

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Veröffentlicht am: 13. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres, wenn die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist

Das OLG Frankfurt/M. (Aktenzeichen 1 WF 89/05) hat entschieden, dass der Umstand, dass die Ehefrau vor Ablauf des Trennungsjahres von einem anderen Mann schwanger geworden ist, eine Härtefallscheidung rechtfertigen kann.

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Veröffentlicht am: 13. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ehevertrag: Vereinbart eine Schwangere in einem Ehevertrag ausschließlich Gütertrennung, ist der Vertrag wirksam

Das OLG Hamm (Aktenzeichen 2 WF 333/05) hat entschieden, dass ein mit einer Schwangeren abgeschlossener Ehevertrag, der allein die Regelung der Gütertrennung zum Inhalt hat, wirksam ist.

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Veröffentlicht am: 31. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Sorgerecht: Alleiniges Sorgerecht für die Kindesmutter, wenn der Ehemann deren Vertrauen durch das Verschweigen seiner HIV-Infektion missbraucht hat

Das OLG Frankfurt (Aktenzeichen 4 UF 112/05) hat entschieden, dass das alleinige Sorgerecht auf die Kindesmutter zu übertragen ist, wenn diese Kontakte zum Kindesvater ablehnt, weil er ihr seine HIV-Infektion verschwiegen hat.

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Veröffentlicht am: 30. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Arbeitslosengeld, das nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit, zu der die Ehefrau unterhaltsrechtlich nicht verpflichtet war, mindert in vollem Umfang den Unterhalt

Das OLG Köln (Aktenzeichen 14 WF 123/05) hat entschieden, dass Arbeitslosengeld I oder II, das nach Ende einer überobligatorischen Arbeit gezahlt wird, in vollem Umfang als Einkommen der Ehefrau in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen ist und somit den Unterhaltsanspruch mindert.

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Veröffentlicht am: 29. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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