Familienrecht

Drum prüfe, wer sich ewig bindet…aber nicht zu lange! – Hessisches LSG zur sog. Versorgungsehe

Das Hessische LSG weist in seiner Pressemitteilung vom 22.01.2007 zum Urteil – L 2 R 220/06 – noch einmal darauf hin, daß es Sache des überlebenden Ehegatten ist, die Annahme einer „Versorgungsehe“ bzw. „Nothochzeit“ zu entkräften, um in den Bezug von Witwenrente zu gelangen.

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Veröffentlicht am: 29. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Umgangsrecht: Kein Umgangsrecht der Kindesmutter bei erteilter Einwilligung in Adoption des Kindes

Das OLG Stuttgart (Aktenzeichen 15 UF 4/06) hat entschieden, dass der leiblichen Mutter, die bereits die Einwilligung zur Adoption ihres Kindes erteilt hat, kein Umgangsrecht zusteht.

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Veröffentlicht am: 26. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Ist die Mietbelastung des Unterhaltspflichtigen geringer als im Selbstbehalt eingerechnet, führt dies nicht zu einer Reduzierung des Selbstbehalts

Das OLG Hamm (Aktenzeichen 11 UF 83/05) hat entschieden, dass eine geringere Mietbelastung als sie im unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt eingerechnet ist, nicht zu einer Verringerung des Selbstbehalts führt.

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Veröffentlicht am: 25. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ehevertrag: Ist der Vertrag sittenwidrig, erstreckt sich die Nichtigkeit auf den gesamten Vertrag und nicht nur auf Einzelregelungen

Der BGH (Aktenzeichen XII ZB 250/03) hat entschieden, dass ein sittenwidriger Ehevertrag insgesamt nichtig ist und die Unwirksamkeit sich nicht nur auf Einzelregelungen beschränkt. Voraussetzung für die Gesamtnichtigkeit ist, dass bereits bei Gesamtwürdigung des Ehevertrags der Inhalt für eine Partei ausnahmslos nachteilig ist und die Einzelregelungen nicht durch berechtigte Belange der anderen Partei gerechtfertigt sind.

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Veröffentlicht am: 24. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ehegattenunterhalt: Verwirkung liegt auch dann vor, wenn die Ehefrau mit einem Partner zwar nicht zusammenlebt, aber die Beziehung dennoch auf Dauer angelegt ist

Das OLG Koblenz (Aktenzeichen 7 UF 189/05) hat entschieden, dass für die Annahme der Verwirkung des Unterhalts wegen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Ehefrau nicht entscheidend ist, ob die Partner in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Auch ohne gemeinsame Haushaltsführung liegt Verwirkung vor, wenn die Beziehung auf Dauer angelegt ist.

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Veröffentlicht am: 23. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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