Familienrecht

Volljähriges Kind, das in Abendkursen einen Schulabschluss nachholt, muss seinen Lebensunterhalt selbst verdienen

Das OLG Köln (Aktenzeichen 26 WF 151/05) hat entschieden, dass ein volljähriges Kind, das an einem einjährigen Abendkurs zur Erlangung des Abschlusses des zehnten Hauptschuljahres teilnimmt, verpflichtet ist, seinen Lebensunterhalt durch eine Geringverdienertätigkeit selbst sicherzustellen, und somit keinen Unterhaltsanspruch hat.

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Veröffentlicht am: 22. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Biallo.de: Alle Leistungen für Familien im Überblick – viele Rechner und Formulare

finden Sie auf den speziell und übersichtlich zusammengestellten Seiten des Bundesfamilienministeriums. Unter der Internetadresse Familien-Wegweiser.de werden Informationen zu Schwangerschaftsfragen, Kindergeld, Elterngeld, Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie zu Arbeit, Gesundheit und Wohnen abrufen. Neben Berechnungsprogrammen (Elterngeldrechner u.a.) und Checklisten werden viele Antragsformulare für staatliche Leistungen werden bereitgestellt. Quelle: Tipp des Tages von Biallo (15.1.2007) Antragsformulare, Berechnungsprogramm, …

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Veröffentlicht am: 16. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Klassenfahrtskosten und Kosten für Nachhilfeunterricht sind kein Sonderbedarf

Das OLG Hamm (Aktenzeichen 6 WF 302/05) hat entschieden, dass die Kosten für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht regelmäßig kein Sonderbedarf sind. Diese Kosten müssen daher in der Regel nicht zusätzlich zu dem laufenden Unterhalt gezahlt werden.

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Veröffentlicht am: 12. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei unterlassener Altersvorsorge durch einen Selbständigen

Das OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 2 UF 267/04) hat entschieden, dass der Versorgungsausgleich auszuschließen ist, wenn ein Selbständiger keine Alterscvorsorge betreibt und dies illoyal und grob leichtfertig ist.

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Veröffentlicht am: 3. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Versorgungsausgleich: Ausschluss, wenn die Ehefrau mit ihrem Einkommen das Studium des Ehemannes finanziert hat

Das OLG Hamm (Aktenzeichen 2 UF 382/05) hat entschieden, dass der Versorgungsausgleich wegen Rentenanwartschaften, die die Ehefrau während des Studiums des Ehemannes erworben hat, wegen grober Unbilligkeit auszuschließen ist, wenn sie mit ihrem Einkommen ganz entscheidend dazu beigetragen hat, dass der Ehemann sein Studium erfolgreich durchführen und beenden konnte.

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Veröffentlicht am: 2. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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