Volljähriges Kind, das in Abendkursen einen Schulabschluss nachholt, muss seinen Lebensunterhalt selbst verdienen
Das OLG Köln (Aktenzeichen 26 WF 151/05) hat entschieden, dass ein volljähriges Kind, das an einem einjährigen Abendkurs zur Erlangung des Abschlusses des zehnten Hauptschuljahres teilnimmt, verpflichtet ist, seinen Lebensunterhalt durch eine Geringverdienertätigkeit selbst sicherzustellen, und somit keinen Unterhaltsanspruch hat.
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Veröffentlicht am: 22. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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