Rechte freier Mitarbeiter
Freie Mitarbeiter sind in der Praxis häufig Beschäftigte zweiter, ach was, dritter Klasse (denn die 400 Euro Jobber sind die zweite Klasse). Geködert mit der verlockenden Aussicht auf mehr Netto (bei weniger Brutto), bleiben freien Mitarbeitern nicht nur die Vorteile des Sozialversicherungsschutzes (kein Arbeitslosengeld, kein Rentenanspruch, kein gesetzlicher Schutz bei Erwerbsunfähigkeit) versagt, sondern auch die …
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Veröffentlicht am: 29. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Freie Mitarbeit erfreut sich stetig wachsender Beliebtheit, nicht nur unter Anwälten, sondern im IT-Bereich, in der Medienbranche und im Marketing. Häufiger werde ich in diesem Zusammenhang gefragt, wie lang die Kündigungsfrist bei einem freien-Mitarbeiter-Vertrag denn sei. Diese Frage ist eigentlich leicht zu beantworten. Denn freie Mitarbeit vollzieht sich im Rahmen eines 5 / 5 ( … 



