BGH: kein Handeltreiben, lediglich Beihilfe
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 25. April 2007 (2 StR 86/07) die Verurteilung des LG Bonn wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (jeweils in nicht geringer Menge) in eine Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (jeweils in nicht geringer Menge) geändert. Die Angeklagte hatte 79,76 g Heroingemisch …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 12. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):