BVerfG: Keine Ballungsraumzulage! Höhere Lebenshaltungskosten sind der Preis für höhere Lebensqualität
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 6. März 2007 – 2 BvR 556/04 – die Verfassungsbeschwerde eines Beamten auf Gewährung einer „Ballungsraumzulage“ als Ausgleich für höhere Lebenshaltungskosten am Standort zurückgewiesen.
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Veröffentlicht am: 7. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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