BGH: Mieterhöhung deutlich erleichtert
Gemäß §§ 558 ff. BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.
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Veröffentlicht am: 21. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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