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Diskriminierung: Teilzeitbeschäftigte verdienen weniger

das ergibt sich aus den Statistiken des Deutschen Bundesamtes für Statistik, Destatis. Während Vollzeitbeschäftigte im Mittel 18,67 Euro pro Stunde nach Hause brachten, verdienten Teilzeitbeschäftigte lediglich einen Stundenlohn von 13,92 Euro. Das Statistische Bundesamt für die ungleiche Bezahlung auf zwei Ursachen

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Veröffentlicht am: 20. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Altersdiskriminierung: 49-jährige Sekretärin zu alt

meldet das Büro gegen Altersdiskriminierung e.V.. Offensichtlich macht Diskriminierung auch vor Berufsgenossenschaften nicht halt: “Während meiner 3jährigen, immer wieder befristeten Tätigkeit in einer Berufsgenossenschaft in Stuttgart, wurde die Stelle einer Zweitsekretärin für den Zweitgeschäftsführer angeboten. Trotz meiner sehr guten Lobby im Haus, hatte ich keine Chance, da ich bei Beendigung der Befristung im Jahr 2005 …

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Veröffentlicht am: 18. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Statistik über Klagen nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

legt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung vor. Danach ist es zu vor allem von den Kollegen Willemsen und Bauer befürchteten, oder im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses herbeigeredeten ;-), Klagewelle nicht gekommen. Nur ca. 0,3 % der insgesamt in diesem Zeitraum erstinstanzlich eingegangenen Verfahren waren überhaupt Verfahren, in denen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Rolle spielte. …

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Veröffentlicht am: 17. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigung: Altersgruppen bei der Sozialauswahl? Keine Altersdiskriminierung

meint – anders noch als die Entscheidung des Arbeitsgericht Osnabrück, die grosse Resonanz in den Medien gefunden hatte (wir berichteten hier und hier) – das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in der Berufung. Der Autozulieferer Karmann war

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Veröffentlicht am: 16. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Diskriminierung kostet L´Oreal 30.000 Euro – Angestellte sogar Haft

Strafgeld. Zu dieser Summe wurde das Kosmetikunternehmen durch ein Pariser Berufungsgericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt, weil es für eine Produktpräsentation nur “weisse” Models geordert haben soll. Das Gerichtsverfahren betrifft einen Vorgang aus dem Jahre 2000, als Garnier, eine Tochter des Kosmetikkonzerns L´Oreal, den Personaldienstleister Adecco

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Veröffentlicht am: 9. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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