Einigungsstelle bei Beschwerdestelle nach § 13 AGG
Nach dem Arbeitsgericht Frankfurt hat nun auch das Landesarbeitsgericht Saarbrücken entschieden, dass der Betriebsrat einer Drogeriekette bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mitzubestimmen hat. Nach § 98 ArbGG kann ein Antrag auf Errichtung einer Einigungsstelle nur dann abgewiesen werden, “wenn die Einigungsstelle
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Veröffentlicht am: 6. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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