Nochmal, Hitzefrei für Arbeitnehmer: Arbeitsrecht meets Mietrecht
Das OLG Hamm (Az.: 30 U 131/06) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Temperaturen über 26 Grad in einem Spielsalon einen Mietmangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt. Die Mieter betrieben einen Spielsalon und bemängelten, dass bei heißen Tagen Innentemperaturen von mehr als 26 teilweise bis zu 40 Grad erreicht würden. 5 / 5 …
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Veröffentlicht am: 30. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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