AG Dresden: Urteil zu Grundgebührenfalle im Internet
Das Amtsgericht Dresden (104 C 2202/07) hatte sich mit der sog. Grundgebührenfalle im Internet zu beschäftigen. Der Provider Avanio ist verurteilt worden, der dortigen Klägerin die abkassierten Monatsbeträge zu erstatten. Was war passiert ?
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Veröffentlicht am: 29. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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