Beamtenstreik: Streikrecht für Lehrer
Dem Internetportal „Der Lehrerfreund“ habe ich heute ein E-Interview zum Thema Streikrecht für Beamte gegeben. Nach herrschender Meinung in Deutschland dürfen Beamte nicht streiken. „Auch eine kurzzeitige Arbeitsniederlegung verletzt die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf.“, so das Bundesverwaltungsgericht. Naja. Zum Glück steht Deutschland mit dieser Haltung im menschenrechtlichen Schmuddeleckchen – gemeinsam mit 5 …
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Veröffentlicht am: 9. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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