mf_rtl_guten_abend_schweinegrippe.JPGAbmahnung wegen Händeschütteln? Kündigung wegen Bürobussi? Denkbar, wenn Arbeitnehmer gegen entsprechende Vorschriften des Arbeitgebers im Rahmen der Pandemiebekämpfung im Betrieb verstoßen. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst auch verhältnismäßige Verhaltensregeln im Umgang miteinander bei Grippewellen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt auf einem entsprechenden Poster mit Piktogramm entsprechende Zurückhaltung bei Körperkontakten im Betrieb unter Kollegen und mit Kunden. Im Regelfall wird bei einem einmaligen und versehentlichen Verstoß  wohl ein erneuter Hinweis reichen. Nur bei hartnäckigen und ignoranten Verweigerern kommen schärfere arbeitsrechtliche Maßnahmen in Betracht. Nachzulesen im Fachbeitrag zur Schweinegrippe oder nachzusehen im Interview mit RTL Guten Abend vom 17.11.2009 (los gehts ca. bei Minute 4:00).

Das WHO Poster als PDF: who-poster-neu2.pdf

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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