Kündigung: Leiharbeitnehmer zuerst
das ist wohl herrschende Meinung unter den Arbeitsgerichten, auch wenn das Bundesarbeitsgericht sich dazu bisher nicht festgelegt hat. Das Landesarbeitsgericht Hamm allerdings hat es bereits mehrfach und ganz deutlich gesagt: Arbeitnehmer aus der Stammbelegschaft können erst dann gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber die Leiharbeiter abgebaut hat. Sonst handelt es sich um eine unzulässige Austauschkündigung (wir …
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Veröffentlicht am: 15. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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