Saisonales

Das Rundumsorglos Paket für den Seitensprung an Karneval, Fastnacht und Fasching

bieten wir jetzt für 49 Euro incl. Märchensteuer an – allerdings nur über die Karnevals-, Faschings- und Fastnachtstage. Anlaß: 97 % der Deutschen erwarten von Ihrem Partner die absolute Treue, so eine Studie von Theratalk. Genausoviele gehen nach unseren eigenen Recherchen im Karneval fremd. Nach

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Veröffentlicht am: 16. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Yoorah: www.karnevalsrecht.de Linktipp der Woche des JIPS

die Redaktion des Juristischen Internetprojekts Saarbrücken (JIPS), bekannt für sein umfassendes wie aktuelles Internetangebot und Vorreiter im Internet bei den juristischen Fakultäten, hat unseren Internetauftritt auf www.karnevalsrecht.de zum aktuellen Link der Woche gewählt! Vielen Dank dafür! Es wird uns Ansporn zu weiterem närrischen Treiben sein. Wir nehmen die Auszeichnung auch stellvertretend für alle humorvollen Juristen …

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Veröffentlicht am: 16. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Karneval im Büro: EinsLive Interview mit Rechtsanwalt Felser

Der “Jugendsender” des WDR, Eins Live, strahlt heute, an Weiberfastnacht ein Interview mit Rechtsanwalt Felser rund um das Thema “Karneval im Büro” aus. Die rheinischen Jecken feiern übrigens heute bei schönstem Wetter! Interview, Karneval im Büro, Karnevalsrecht, Karnevalsurteil

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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Anwohner müssen kurzfristige Lärmbelästigung durch Fastnachtsumzug hinnehmen

Gute Nachricht für alle Karnevalsjecken, die ab morgen loslegen und den Straßenkarneval feiern wollen. Die sog. „Karnevalsmuffel“, die nichts von Karneval halten und sich durch die Umzüge gestört fühlen, müssen die auftretenden Lärmbelästigungen hinnehmen und diese akzeptieren.

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Veröffentlicht am: 14. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Amtsgericht Aachen: Kein Schmerzensgeld nach Verletzung beim Rosenmontagszug

Kurz vor dem Start in den Straßenkarneval stellt sich die Frage: Was passiert, wenn ich als Zuschauer bei einem Karnevalsumzug durch einen Pralinenkarton oder eine Tafel Schokolade verletzt werde. Kann ich den „Werfer“ oder die Karnevalsgesellschaft in Anspruch nehmen und von ihnen Schmerzensgeld verlangen?

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Veröffentlicht am: 13. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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