Dresscode und Karnevalskostüm: Pappnase am Arbeitsplatz erlaubt?
Jeden Weiberfastnacht in Köln dasselbe: Beim Privatbankhaus steht eine Sambatänzerin mit dem Popo wackelnd im Bikini am Bankschalter, der Bürovorsteher beim Notar empfängt als YMCA Tänzer, der Polizist ist eh nicht echt. Tja, der Karnevalsdresscode. Die Frage aller Fragen: Muss man oder darf man sich verkleiden? Kütt drop ahn. Letzlich sind die betrieblichen Usancen, pardon …
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Veröffentlicht am: 12. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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