TVÖD/BAT: Vergütungsgruppe steht im Arbeitsvertrag = Rechtsanspruch?
Nicht nur in Arbeitsverträgen im Bereich von TVÖD, TV-L und BAT, aber dort regelmässig, findet man häufig die Angabe einer bestimmten Vergütungsgruppe. Dort heisst es z.B.: “Der/Die Angestellte/r ist in die Vergütungsgruppe IIa der Anlage 1a zum BAT eingruppiert (§ 22 Abs. 3 BAT).” Nicht nur betroffene Arbeitnehmer, sondern auch Anwälte sind häufig der Meinung,
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Veröffentlicht am: 21. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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