TVÖD: Kürzung der Wechselschichtzulage bei Teilzeitbeschäftigten unzulässig
so das Landesarbeitsgericht Bremen in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 17.07.2007. Nach Ablösung des BAT durch den TVÖD hatte der Arbeitgeber einer Krankenschwester die vormals nach § 33 a Abs. 1 BAT und jetzt nach § 8 Abs. 5 TVÖD gezahlte Wechselschichtzulage unter Berufung auf § 24 Abs. 2 TVöD entsprechend der geringeren Arbeitszeit gekürzt. …
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Veröffentlicht am: 19. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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