TVÖD :: BAT :: TV-L

TVÖD: Kürzung der Wechselschichtzulage bei Teilzeitbeschäftigten unzulässig

so das Landesarbeitsgericht Bremen in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 17.07.2007. Nach Ablösung des BAT durch den TVÖD hatte der Arbeitgeber einer Krankenschwester die vormals nach § 33 a Abs. 1 BAT und jetzt nach § 8 Abs. 5 TVÖD gezahlte Wechselschichtzulage unter Berufung auf § 24 Abs. 2 TVöD entsprechend der geringeren Arbeitszeit gekürzt. …

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Veröffentlicht am: 19. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Personaleinsatzmanagement – PEM

Erfolgsstory oder Leidensgeschichte?, so lautet eine Pressemitteilung von Verdi. Das Landesamt für Personaleinsatzmanagement NRW mit Sitz in Düsseldorf ist gegründet. Über 12.000 Stellen müssen in den Landesbehörden bis zur nächsten Landtagswahl verschwinden! Die Zahl der „eingesparten“ Stellen ist wählerwirksam, meint die Landesregierung. Die Frage nach der Effizienz, Arbeitsverdichtung und der Funktionalität der verbleibenden Verwaltung wird …

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Veröffentlicht am: 28. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Eingruppierung Oberarzt: Tätigkeit, nicht Titel entscheidet

entschied das Arbeitsgericht Darmstadt (Urteil vom 26.07.2007 – Aktenzeichen 12 Ca 122/07) jetzt in einem Urteil. Ein Oberarzt hatte unter Berufung auf seine dienstliche Bezeichnung und seine Stellung in der Krankenhaushierarchie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe III

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Veröffentlicht am: 31. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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TVÜ = TVÖD Überleitung

Beim Kürzel TVÜ fällt auch vielen Fachanwälten für Arbeitsrecht nicht ein, dass es sich dabei um die Überleitungstarifverträge von BAT und BMT-G bzw. MT-Arb auf das neue Tarifsystem von TVÖD und TV-L handelt. Das öffentliche Dienstrecht war bis dato auch für die meisten Arbeitsrechtler ein Buch mit sieben Siegeln. In den Lehrgängen zum Fachanwalt für …

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Veröffentlicht am: 27. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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TVÖD: Zulage bei Teilzeit in voller Höhe

Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf die Wechselschichtzulage nach § § 8 Abs. 5 TVöD i. Verbindung mit § 4 Abs. 1 TzBfG und zwar nicht nur anteilig zur jeweiligen Arbeitszeit, sondern in voller Höhe wie Vollzeitbeschäftigte, die Wechselschicht leisten. Dies entschied entgegen der Meinung der gängigen TVÖD-Kommentare das Landesarbeitsgericht

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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