BAT und AGG
Nein, das ist kein neuer Reim-Rap von den Prinzen oder wem auch immer. Im Ernst: Der Bundesangestelltentarifvertrag war mit seinen Lebensaltersstufen systematisch jugenddiskriminierend. Das ist nicht neu, nun aber durch das Arbeitsgericht Berlin arbeitsrichterlich attestiert. Allerdings, wen interessiert das denn noch, es gibt ja jetzt flächendeckend den TVÖD. Denkste! In vielen Kliniken und anderen Einrichtungen …
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Veröffentlicht am: 2. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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