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Enkelunterhalt: Großeltern haben denselben Selbstbehalt wie beim Elternunterhalt

Der BGH (Aktenzeichen XII ZR 197/04) hat entschieden, dass die Großeltern, die auf Unterhalt für ihre Enkel in Anspruch genommen werden, denselben Selbstbehalt haben müssen wie die Kinder gegenüber den Eltern beim Elternunterhalt. Der Selbstbehalt beträgt daher mindesten EUR 1.400,00 monatlich. Darin sind Warmmietkosten in Höhe von EUR 450,00 eingerechnet. Übersteigt die tatsächliche Miete diesen …

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Veröffentlicht am: 13. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Unterhaltsrückstände, die 1 Jahr oder länger zurückliegen, sind in der Regel verwirkt und können nicht mehr geltend gemacht werden

Der BGH (Aktenzeichen XII 152/04) hat erneut bestätigt, dass Unterhaltsrückstände, die Zeitabschnitte betreffen, die 1 Jahr oder länger zurückliegen, in der Regel verwirkt sind und daher nicht mehr geltend gemacht werden können.

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Arbeitslosengeld, das nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit, zu der die Ehefrau unterhaltsrechtlich nicht verpflichtet war, mindert in vollem Umfang den Unterhalt

Das OLG Köln (Aktenzeichen 14 WF 123/05) hat entschieden, dass Arbeitslosengeld I oder II, das nach Ende einer überobligatorischen Arbeit gezahlt wird, in vollem Umfang als Einkommen der Ehefrau in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen ist und somit den Unterhaltsanspruch mindert.

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Veröffentlicht am: 29. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Ist die Mietbelastung des Unterhaltspflichtigen geringer als im Selbstbehalt eingerechnet, führt dies nicht zu einer Reduzierung des Selbstbehalts

Das OLG Hamm (Aktenzeichen 11 UF 83/05) hat entschieden, dass eine geringere Mietbelastung als sie im unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt eingerechnet ist, nicht zu einer Verringerung des Selbstbehalts führt.

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Veröffentlicht am: 25. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ehegattenunterhalt: Verwirkung liegt auch dann vor, wenn die Ehefrau mit einem Partner zwar nicht zusammenlebt, aber die Beziehung dennoch auf Dauer angelegt ist

Das OLG Koblenz (Aktenzeichen 7 UF 189/05) hat entschieden, dass für die Annahme der Verwirkung des Unterhalts wegen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Ehefrau nicht entscheidend ist, ob die Partner in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Auch ohne gemeinsame Haushaltsführung liegt Verwirkung vor, wenn die Beziehung auf Dauer angelegt ist.

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Veröffentlicht am: 23. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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