Volljähriges Kind, das in Abendkursen einen Schulabschluss nachholt, muss seinen Lebensunterhalt selbst verdienen
Das OLG Köln (Aktenzeichen 26 WF 151/05) hat entschieden, dass ein volljähriges Kind, das an einem einjährigen Abendkurs zur Erlangung des Abschlusses des zehnten Hauptschuljahres teilnimmt, verpflichtet ist, seinen Lebensunterhalt durch eine Geringverdienertätigkeit selbst sicherzustellen, und somit keinen Unterhaltsanspruch hat.
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Veröffentlicht am: 22. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Das Interview ist jetzt nach der Papierausgabe (vom 12.12.2006) auch online (zum Artikel in der RP-Online). Das Thema “Elternunterhalt” ist nach wie vor aktuell und innerhalb der Politik von wenig Sachkunde getrübt (JuracityBlog berichtete). Weitere Interviews mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz zum Thema “Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern) finden Sie auch … 



