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Volljähriges Kind, das in Abendkursen einen Schulabschluss nachholt, muss seinen Lebensunterhalt selbst verdienen

Das OLG Köln (Aktenzeichen 26 WF 151/05) hat entschieden, dass ein volljähriges Kind, das an einem einjährigen Abendkurs zur Erlangung des Abschlusses des zehnten Hauptschuljahres teilnimmt, verpflichtet ist, seinen Lebensunterhalt durch eine Geringverdienertätigkeit selbst sicherzustellen, und somit keinen Unterhaltsanspruch hat.

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Veröffentlicht am: 22. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Klassenfahrtskosten und Kosten für Nachhilfeunterricht sind kein Sonderbedarf

Das OLG Hamm (Aktenzeichen 6 WF 302/05) hat entschieden, dass die Kosten für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht regelmäßig kein Sonderbedarf sind. Diese Kosten müssen daher in der Regel nicht zusätzlich zu dem laufenden Unterhalt gezahlt werden.

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Veröffentlicht am: 12. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ehegattenunterhalt und Verbraucherinsolvenz

Das OLG Celle (Aktenzeichen 19 UF 209/05) hat entschieden, dass der Unterhaltspflichtige beim Ehegattenunterhalt zur Verbesserung oder Wahrung seiner Leistungsfähigkeit nicht verpflichtet ist, ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten.

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Veröffentlicht am: 21. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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Elternunterhalt in der Rheinischen Post: Interview mit RA Gerz jetzt online

Das Interview ist jetzt nach der Papierausgabe (vom 12.12.2006) auch online (zum Artikel in der RP-Online). Das Thema “Elternunterhalt” ist nach wie vor aktuell und innerhalb der Politik von wenig Sachkunde getrübt (JuracityBlog berichtete). Weitere Interviews mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz zum Thema “Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern) finden Sie auch …

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Veröffentlicht am: 13. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Erwerbsobliegenheit wird erfüllt bei Vollzeittätigkeit im erlernten Beruf

Das OLG Hamburg (Aktenzeichen 10 UF 6/05) hat entschieden, dass ein Unterhaltspflichtiger in der Regel seine Erwerbsobliegenheit erfüllt, wenn er im erlernten Beruf vollzeit arbeitet.

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Veröffentlicht am: 7. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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