Kindesunterhalt: Verdient ein Taxifahrer im Vollzeitberuf zu wenig, muss er zusätzlich einen Nebenjob ausüben
Das OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 16 UF 36/06) hat entschieden, dass ein vollzeit arbeitender Taxifahrer sich nicht darauf berufen könne, er verdiene unterhalb des Selbstbehalts und könne daher keinen Kindesunterhalt zahlen. Das Gericht war der Ansicht, der Taxifahrer müsse, damit er den Mindestunterhalt für seine Kinder zahlen könne, zusätzlich einen Nebenjob ausüben oder aber sich in …
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Veröffentlicht am: 4. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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