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Unterhalt: Wer sich selbständig macht, muss den bisherigen Unterhalt weiter zahlen, auch wenn er weniger Einkünfte hat

Das OLG Köln (Aktenzeichen 4 UF 172/05) hat entschieden, dass ein Unterhaltspflichtiger, der seine Arbeitsstelle gekündigt und sich selbständig gemacht hat, den Unterhalt nicht mit der Begründung kürzen kann, er habe weniger Einkünfte als vorher im Angestelltenverhältnis.

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Veröffentlicht am: 2. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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Kindesunterhalt hat Vorrang vor Ansprüchen des Jugendamts auf Abtragung von Unterhaltsansprüchen aus der Vergangenheit

Kürzlich hat der BGH (Aktenzeichen XII ZR 26/04) entschieden, dass der Unterhaltspflichtige den laufenden Kindesunterhalt vorrangig zahlen muss. Unterhaltsrückstände aus der Vergangenheit müssen warten.

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Veröffentlicht am: 31. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt kann auch bei langer Ehedauer gekürzt werden

Das OLG Oldenburg (Aktenzeichen 12 UF 74/06) hat kürzlich entschieden, dass der Unterhalt der geschiedenen Ehefrau trotz 23-jähriger Ehedauer gekürzt werden kann, wenn der Ehemann nach der Scheidung wieder heiratet und aus dieser neuen Ehe ein Kind hervorgeht, das von der neuen Ehefrau betreut wird.

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Veröffentlicht am: 30. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Verlust des Unterhaltsanspruchs bei Hauskauf mit dem neuen Lebenspartner

Das OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 18 UF 305/04) hat entschieden, dass der Anspruch der Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt verwirkt ist, wenn die geschiedene Ehefrau mit ihrem neuen Lebenspartner gemeinsam eine Immobilie kauft und dort mit ihm zusammen lebt.

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Veröffentlicht am: 27. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Volle Anrechnung von Kindergeld und Ausbildungsvergütung bei volljährigen Kindern

Der BGH (Aktenzeichen XII ZR 34/03) hat entschieden, dass bei volljährigen Kindern das Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen ist. Ebenso soll eine Ausbildungsvergütung, vermindert um eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen, in vollem Umfang bedarfsdeckend zu berücksichtigen sein.

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Veröffentlicht am: 26. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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