Kindesunterhalt: Erhöhter Selbstbehalt für Großeltern, die für ihre Enkel zahlen müssen
Der BGH (Aktenzeichen XII ZS 35/04) hat entschieden, dass sich Großeltern, die auf Kindesunterhalt für ihre Enkel in Anspruch genommen werden, auf erhöhte Selbstbehaltsbeträge berufen können, wie sie auch im Rahmen des Elternunterhalts gelten.
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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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