Eltern hatte man ja gewarnt: Elterngeld ist progressionsrelevant. Beim Elterngeld droht jetzt vielen Familien und Alleinerziehenden deswegen eine Steuernachzahlung – nämlich wegen  des Progressionsvorbehalts. Auch einer Mitarbeiterin von mir, die von dieser Neuigkeit ganz schön überrascht wurde. Ein schönes Beispiel dafür, wie wenig die Gesetzesmacher von der Situation der meisten Familien, für die eine Steuernachzahlung wegen des Elterngeldes eine mittlere Katastrophe darstellt, wissen. Das Elterngeld führt bei vielen Familien ohnehin zu einer Verringerung des Familieneinkommens, so dass es bei den zusätzlichen Kosten für das Kind meistens sehr eng wird. Da viele junge Familien auch noch eine Hausfinanzierung stemmen, muß mit jedem Euro gerechnet werden. Dank Teuerungsrate führen viele junge Familien das Konto schon im Soll. Jetzt kommt noch eine unerwartete Steuernachzahlung wegen des Elterngeldes dazu. Wieviel das je nach Einkommen ist, hat der NVL für die Bild ausgerechnet (Steuernachzahlung Elterngeld Infografik). Es ist übrigens nicht richtig, dass das Bundesfamilienministerium frühzeitig darauf hingewiesen hätte. Nur an einer Stelle auf den Seiten des Ministeriums findet sich laut Suche des BMFS ein für Laien nicht verständlicher Hinweis auf die Problematik (unter „Auszüge aus dem Koalitionsvertrag zur Familienpolitik“). Ein weiteres schönes Beispiel für das bekannte Expertenchinesisch auch unter „Fragen und Antworten“ die Frage: „Was bedeutet es, wenn das Elterngeld als progressionsrelevant bezeichnet wird“. Das hatten ganz bestimmt schon viele Eltern vielfach gehört und gelesen, dass das Elterngeld als „progressionsrelevant“ bezeichnet wird. Wer da nicht alarmiert ist und Geld zurücklegt hat, ist wohl wirklich selbst schuld … Und wie gut, dass die Beamten des Familienministeriums die vielfach in den Medien benutzte Formel der Progressionsrelevanz endlich einmal den betroffenen Eltern allgemeinverständlich erklären.

Experten und Politiker fordern daher zu Recht eine Nachbesserung des Gesetzes.

Die Elterngeldhöhe berechnen Sie übrigens mit dem amtlichen Elterngeldrechner.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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