Pflicht oder etwa gar nicht erlaubt? Datenschutzbeauftragte in Rechtsanwaltskanzleien. Da auch der Rechtsanwalt in seiner Kanzlei personenbezogene Daten verarbeitet, jedenfalls wenn er nicht mehr mit dem Federkiel arbeitet, stellt sich die Frage, ob ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Das meint der Bundesverband der Datenschutzbeauftragten, BDSB. Gar nicht zulässig, meint dagegen der Ausschuss für Datenschutzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Dabei ist allerdings zwischen den mandatsbezogenen Daten zu unterscheiden und z.B. den personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Mitarbeiterverwaltung benötigt und verarbeitet werden. Also dann doch wieder ein Datenschutzbeauftragter erforderlich.

Eine Schulung kann jedenfalls nicht schaden. Und ein interessantes Betätigungsfeld für Anwälte und künftige Anwälte mit Schlag zur Informationstechnik ist es sowieso.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.