Mitarbeiter, um eine undichte Stelle im Unternehmen herauszufinden, berichtet die FTD in einem aktuellen Bericht. Ein Mitarbeiter soll im Jahre 2004 Betriebsinterna an die Financial Times weitergegeben haben. Nach Telekom und Lufthansa wurde nun der dritte Fall publik, in dem ein Unternehmen die Telekommunikation seines Managements ausgewertet hat, um eine Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen an Journalisten aufzudecken. Talanx, der Übernehmer von Gerling, hält die Vorgehensweise nach § 100 Abs. 3 TKG für gerechtfertigt. Die Suche blieb seinerzeit allerdings erfolglos.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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