Erbausgleich

Nichteheliches Kind

Nach früherer Gesetzeslage konnten nichtehelicher Kinder einen sog. vorzeitigen Erbausgleich zu Lebzeiten des Erblassers verlangen. Dieser ist abgeschafft worden. Jetzt sind nichteheliche Kinder erbrechtlich den ehelichen Kindern gleichgestellt.

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