Kinder

Nichteheliches Kind

Nach früherer Gesetzeslage konnten nichtehelicher Kinder einen sog. vorzeitigen Erbausgleich zu Lebzeiten des Erblassers verlangen. Dieser ist abgeschafft worden. Jetzt sind nichteheliche Kinder erbrechtlich den ehelichen Kindern gleichgestellt.

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Pflegeleistungen, Ausgleich im Erbfall

Gemäß § 2057 a BGB sind im Falle der gesetzlichen Erbfolge Pflegeleistungen eines Abkömmlings unter den Abkömmlingen bei der Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft auszugleichen. Die Ausgleichspflicht gilt nur für Abkömmlinge, nicht für andere erbberechtigte Personen, die den Erblasser gepflegt haben, also z.B. nicht für die Ehefrau, die den Erblasser gepflegt hat. Der Abkömmling, der den Erblasser …

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Repräsentationsprinzip

Dieses Prinzip gilt z.B. bei der Erbfolge innerhalb der Erben der ersten Ordnung, § 1924 Abs. 2 BGB. Das Prinzip besagt, dass ein beim Erbfall lebender Abkömmling die durch mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge ausschließt, er repräsentiert den sog. „Stamm“. Hat ein Erblasser z.B. drei Kinder, so repräsentiert jedes Kind einen eigenen …

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